Impressum & AGB`s
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Verantwortungsbereich: Das Impressum gilt nur für die Internetpräsenz unter der Adresse: www.landhotel-ruegen.de
Diensteanbieter: Landhotel Rügen / Tim Schwuchow (Inhaber)
Anschrift: Stönkvitz 2a 18573 Samtens
Elektronische Postadresse: info (äd) landhotel-ruegen.de
Schnelle elektronische und unmittelbare Kommunikation:
Tel.: 038306-20176 Fax: 038306-20104
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 254162242
Journalistisch-redaktionelle Verantwortung:
Landhotel Rügen, Stönkvitz 2a, 18573 Samtens
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AGB`s
Allgemeine Vertragsbedingungen
Für die Vermietung von Hotelzimmern des Landhotel Rügen, Stönkvitz 2a, 18573 Samtens auf Rügen gelten folgende Vertragsbedingungen:
§ 1
(1) Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald das Zimmer angefragt und vom Hotel in mündlicher oder schriftlicher Form bestätigt wird
(2) Der Vertrag wird rechtsgültig, wenn er vom Besteller unterschrieben und innerhalb von 14 Tagen nach dem Ausstellungsdatum dem Landhotel Rügen in schriftlicher Form vorliegt.
(3) Einseitige Änderungen des Vertragsinhaltes sind nicht möglich!
§ 2 Die Mietdauer ist im jeweils gültigen Tarif genannt. An- und Abreise gelten zusammen als ein Tag, berechnet wird der Anreisetag. Am Anreisetag kann der Gast das Hotelzimmer frühestens ab 15.00 Uhr beziehen. Schadensersatzansprüche kann der Gast nicht geltend machen, wenn das Hotelzimmer ausnahmsweise nicht ab 15.00 Uhr zur Verfügung steht.
Am Abreisetag ist das Hotelzimmer bis 10.00 Uhr in dem Zustand zurückzugeben, in welchem es von ihm übernommen wurde und der Schlüssel ist dem Empfang zu übergeben. Das Hotel hat das Recht, am Abreisetag eine Kontrolle und Abnahme durchzuführen.
§ 3 Sofern nicht ausdrücklich eine garantierte Buchung vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr weiter zu vermieten, ohne dass der Gast hieraus Ansprüche auf Bereitstellung bestimmter Zimmer herleiten kann. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen. Bei Übernachtungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinausgehen, kann das Hotel zusätzliche Aufwendungen berechnen, d. h. bei Abreise bis 18.00 Uhr sind 50%, bei Abreisen nach 18.00 Uhr 100% des gültigen Zimmerpreises zu zahlen.
§ 4 Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich. Für die Reservierung kann eine Vorauszahlung eines Betrages in Höhe bis zu 100% der Kosten verlangt werden.
§ 5 Bei Sammelbestellungen ab 15 Personen werden Optionen nur dann in feste Reservierungen umgewandelt, wenn eine termingemäße Einzahlung des vereinbarten Deposits erfolgt ist. Ansonsten verfällt jeglicher Anspruch von Seiten des Bestellers.
§ 6 Nimmt ein Gast das/die bestellte(n) Hotelzimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Für gebuchte bzw. angemietete Zimmer ist bei Nichtanreise und Nichteinhaltung der angegebenen Stornierungsfrist das vereinbarte Entgelt für den gesamten Aufenthalt (in der Regel 75% des Vereinbarungspreises) vom Gast zu zahlen (§ 552 BGB ).
§ 7 Stornierungsfristen
(1) bis 2 Monate vor Anreise kostenfrei
(2) bis zum 30. Tag vor Anreise 10% des vereinbarten Reisepreises
(3) bis 20 Tagen vor Anreise 30% des vereinbarten Reisepreises
(4) bis 10 Tage vor Anreise 65% des vereinbarten Reisepreises
(5) bis 5 Tage vor Anreise 75% des vereinbarten Reisepreises
(6) bis 3 Tage vor Anreise 90% des vereinbarten Reisepreises
(7) bei Nichtanreise oder Stornierung am Anreisetag 100 % des vereinbarten Reisepreises
(8) Ausnahmen können vom Hotel festgelegt werden. Kann das Hotel das/die nicht in Anspruch genommene(n) Zimmer anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
(9) Der Gast hat das Recht, einen zumutbaren Ersatzgast zu stellen. Für diesen Fall oder bei einer sonstigen Änderung des Mietvertrages, wird eine Umbuchungsgebühr von 26 € fällig.
§ 8 Die Hotelzimmer werden mit Inventar sowie in der Leistungsbeschreibung angegeben Leistungen vermietet. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht - auch nicht vorübergehend - aus dem Hotelzimmer entfernt werden. Während der Mietzeit an dem Hotelzimmer entstandene Schäden oder Fehlbestände am Inventar hat der Gast zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder Fehlbestandes kein Verschulden trifft.
§ 9 Fehlen Einrichtungsgegenstände oder stellt der Gast sonstige Mängel fest, ist er aufgefordert, das Hotel davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen; andernfalls entfallen alle darauf beruhenden Gewährleistungs- und Ersatzansprüche bzw. der Gast kann vom Hotel haftbar gemacht werden.
§ 10 Für den Verlust von Wertgegenständen, welche durch den Gast in das Hotel eingebracht werden, übernimmt das Landhotel Rügen keine Haftung. Wir empfehlen die Nutzung der Zimmersafes.
§ 11 Der Mietpreis und die Höchstbelegung richten sich nach dem jeweils gültigen Tarif. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Hotelzimmers und des Inventars, Untervermietung, Mehrbelegung, schwerer Störung des Hausfriedens oder anderen wichtigen Gründen kann das Hotel den Mietvertrag nach erfolgloser Mahnung fristlos kündigen. Eine Mietrückzahlung erfolgt nur insoweit, als das Hotel das Hotelzimmer anderweitig vermietet.
§ 12
(1) Das Hotel ist berechtigt, sofort nach Vertragsabschluss eine Depositzahlung in Höhe bis zu 80% der gebuchten Leistung zu verlangen
(2) Geht diese Vorauszahlung nicht bis zum angegebenen Zeitpunkt auf das Hotelkonto ein, so ist das Hotel zum Vertragsrücktritt berechtigt.
(3) Während des Aufenthaltes gewähren wir dem Gast auf seine Rechnung ein Kreditlimit von 500,00 €. Bei Überschreiten dieses Limits kann eine Zwischenabrechnung erfolgen.
§ 13 Im Interesse aller Bewohner ist die gültige Hausordnung des Hotels vom Gast und den ihn begleitenden Personen einzuhalten.
§ 14
(1) Bei Inanspruchnahme von Sonderprogrammen, können spezielle Lagewünsche leider nicht berücksichtigt werden.
(2) Die Benutzung hauseigener Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Es darf nur auf den hierfür vorgesehenen Parkplätzen geparkt werden. Die Parkgebühr entfällt bis auf weiteres.
(3) Bestellungen für Leihgeräte, Service- und Fremdleistungen werden unverbindlich entgegengenommen. Ein Anspruch besteht nicht.
(4) Für Sonderprogramme und Gruppenfahrten stehen nur begrenzte Kapazitäten zur Verfügung.
(5) Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren die bisherigen ihre Gültigkeit.
§ 15
(1) Das Mitbringen von wohlerzogenen Vierbeinern ist nur auf vorherige Anfrage möglich. Die Gebühr beträgt 6 €/Tag.
(2) Nicht erlaubt sind Haustiere, die als so genannte Kampfhunde eingestuft sind .
Das Landhotel Rügen behält sich vor, bei Nichtachtung dieses Absatzes, den Check-In zu verweigern.
§ 16 Mit Eintreten des Kunden in eine Geschäftsbeziehung mit dem Landhotel Rügen erklärt sich der Kunde mit der maschinellen Speicherung und Verarbeitung seiner Daten nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes einverstanden.
§ 17 Erfüllungsort mit Gerichtsstand ist Bergen auf Rügen.
§ 18 Sollte eine Bestimmung des AGB unwirk-sam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden
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